Haupt- und Jugendvorstand
Der Vorstand
Zur Definition:
Der Verein (etymologisch aus vereinen ‚eins werden‘ und etwas ‚zusammenbringen‘) bezeichnet eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem Bestand vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig ist.
Die Einrichtung eines Vorstands ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 26 BGB). Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Die Vertretungsmacht des Vorstandes kann allerdings in der Vereinssatzung mit Wirkung gegen Dritte beschränkt werden. Die Satzung kann beispielsweise bestimmen, dass Rechtsgeschäfte ab einem bestimmten Geschäftswert nur mit vorheriger Zustimmung der Mitgliederversammlung vorgenommen werden können. Dies ist gegenüber Dritten nur wirksam, wenn die Satzung im Vereinsregister eingetragen ist. Fehlen die Mitglieder des Vorstands, kann das zuständige Amtsgericht auf Antrag einen Notvorstand bestellen. Der Vorstand wird in der Regel von der Mitgliederversammlung gewählt, abweichende Regelungen sind aber möglich. Manche Vereinsvorstände haben zum Beispiel das Recht, durch Kooptation (nachträgliche Hinzuwahl neuer Mitglieder durch die bereits angehörenden Mitglieder) weitere Vorstandsmitglieder ohne Befragung der Mitgliederversammlung zu ernennen.
Quelle: WIKIPEDIA
Hauptvorstand
Für unseren eingetragenen Verein sind zwei Organe vorgeschrieben: Vorstand (hier Hauptvorstand) und die Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung).
Das Verhältnis dieser Organe zueinander wird von der Vereinssatzung geregelt.
Jugendvorstand
Um ganz junge, teilweise noch nicht volljährige Mitglieder in die Vorstandsarbeit einzubinden,
hat unser Verein einen Jugendvorstand, der ebenfalls einen 1. und 2. Vorsitzenden aufweist.
Die Altersgrenze kann jeder Verein für sich festlegen. Die Altersobergrenze sollte maximal 27 Jahre betragen, kann aber auch deutlich darunter liegen.
Jugendvorstand nennt sich das gewählte Gremium, das die Jugendarbeit des Musikzuges organisiert.
Unser Verein mit Jugendvorstand hat ebenfalls eine Jugendordnung. Im Jugendvorstand wird die Jugendarbeit auf mehrere Schultern verteilt, zwei Personen vertreten den Jugendvorstand im Hauptvorstand.
Jugendwart
Der Jugendwart nimmt in unserem Verein eine sehr zentrale Stelle ein.
Welche Aufgaben und Pflichten hat der Jugendwart?
Der Bereich Jugendarbeit betrifft nahezu alle Vereine.
Die oberste Aufgabe des Jugendwarts ist die Verbindung der Interessen der Jugend eines Vereins und denen des Vorstands. Dabei ist eine gewisse Nähe des Jugendwarts zum Vereinsvorstand genauso zwingend notwendig, wie die zur Elternschaft der Vereinsjugend.
Generell ist der Jugendwart für ein jugendfreundliches Rahmenprogramm im Verein verantwortlich. Vereinsausflüge, Meetings, Probenwochenenden gehören dazu. Der Wohlfühlfaktor muss einfach stimmen, und der stimmt beim Oelixdorfer Musikzug. Wir sind anders und stolz drauf!